
Die Hausordnung gilt für Patienten und Besucher während der Zeit Ihres Aufenthaltes in der Krankenanstalt. Die Hausordnung gilt nicht für Patienten, die im Rahmen des Unterbringungsgesetzes bzw. des Strafvollzugsgesetzes in der LSF stationär sind. Als Besucher im Sinne der Hausordnung gelten all jene Personen, die weder Patienten noch Dienstnehmer der LSF sind und das Anstaltsgelände betreten.
Die Hausordnung soll zum bestmöglichen Erfolg des Heilverfahrens beitragen. Daher sind die folgenden Bestimmungen zu beachten: siehe Hausordnung im pdf-Format.