
1991 wurde mit dem Unterbringungsgesetz die Patientenanwaltschaft in den psychiatrischen Krankenhäusern und Abteilungen als unabhängige Einrichtung verankert. Die PatientenanwältInnen vertreten die Interessen psychisch kranker Menschen.
Als PatientenanwältInnen
Die PatientenanwältInnen stehen den PatientInnen kostenlos zur Verfügung und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Verein ist überparteilich und nicht auf Gewinn ausgerichtet. Seine Arbeit wird durch Subventionen des BM für Justiz ermöglicht.